Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Publikationen
Das Bundeskabinett hat am 31.07.2019 den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen mit zahlreichen Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen, unter anderem soll ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt werden.
In Deutschland gilt für Print- und (gedruckte) Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7%, für digitale Ausgaben hingegen galt bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19%.
Diese Ungleichbehandlung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage schon seit langem gefordert. Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hatte sich im Oktober 2018 einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen. Dieser Schritt war entscheidend dafür, dass Mitgliedsstaaten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Buchangebote einführen können.
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