Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher sollen ausgeweitet werden
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher ausgeweitet werden sollen.
Sie sollen insbesondere auch auf das Insolvenzverfahren erstreckt werden; zudem soll die Arbeit der Gerichtsvollzieher durch einen Gleichlauf der Verpflichtung zur Einholung der Drittauskünfte mit den Übermittlungspflichten der Rentenversicherungsträger, die Sozialdaten an die Gerichtsvollzieher zu übermitteln, erleichtert werden. In der ZPO sollen zudem Befugnisse geschaffen werden, Fremdauskünfte auch bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen und durch Einsichtnahme in das Grundbuch einzuholen. Dazu sollen auch die Regelungen in der Insolvenzordnung und der Grundbuchverfügung entsprechend angepasst werden.
Hintergrund des Gesetzesvorhabens sei, dass aus der Sicht des Bundesrates die Ausweitung der Befugnisse der Gerichtsvollzieher durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung im Jahr 2009 sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen habe. Die Bundesregierung unterstütze das Anliegen im Grundsatz, sehe aber in einer Reihe von Punkten Überarbeitungsbedarf. Kritisch sehe sie insbesondere, dass für die Übermittlungsbefugnis der berufsständischen Versorgungseinrichtungen an Gerichtsvollzieher keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehe.
Die BRAK werde sich eingehend mit dem Gesetzentwurf befassen.
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