Grundsteuerreform bis Ende 2019
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31.12.2019 beschlossen und zum 01.01.2020 in Kraft treten wird.
Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/12517 – PDF, 229 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/12122 – PDF, 147 KB), die sich nach dem aktuellen Stand der Reform der Grundsteuer erkundigt hatte. Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer für die Gemeinden ergebe sich aus der Fristsetzung des BVerfG. Daraus folge, wenn bis zum 31.12.2019 kein neues Gesetz beschlossen werde, sei das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Nach den Darlegungen des BVerfG in der mündlichen Verhandlung komme eine weitere Verlängerung der Fristen nicht infrage.
Nach Angaben der Bundesregierung bleibt das Bewertungs- und Grundsteuerrecht mit der geplanten Reform in seiner Grundstruktur erhalten und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVerfG sowie weitgehender Nutzbarmachung automationstechnischer Möglichkeiten modernisiert. Es werde davon ausgegangen, dass die Gemeinden die in ihren Gemeindegebieten geltenden Hebesätze anpassen werden, um ein konstantes Grundsteueraufkommen auch auf Ebene der einzelnen Gemeinden zu sichern.
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