Neue Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen, wonach Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer künftig verpflichtet sind, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder verkauft haben.
Gleichzeitig müssen auch Angaben zum Nutzer der Steuergestaltungen mitgeteilt werden. Die Anzeige muss spätestens innerhalb von 30 Tagen an das Bundeszentralamt erfolgen, nachdem die Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wurde.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Finanzverwaltung und der Gesetzgeber in die Lage versetzt werden, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume zügig zu schließen. Die neuen Meldepflichten ergänzen ein ganzes Bündel von Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Transparenz und Steuergerechtigkeit stärkt sowie Steuerbetrug und Steuerumgehung bekämpft.
Der automatische Austausch der Daten über mitteilungspflichtige Steuergestaltungen unter den Mitgliedstaaten soll über ein Zentralverzeichnis erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf wird die europäische Richtlinie (EU) 2018/822 in nationales Recht umgesetzt.
Weitere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung
Die neuen Mitteilungspflichten ergänzen die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung. Auf internationaler Ebenen wurde bereits im Rahmen des BEPS-Prozesses (Base Erosion and Profit Shifting) ein ganzes Bündel von Maßnahmen eingeführt, um gezielt schädlichen Steuerwettbewerb und Steuervermeidung zu unterbinden.
Aktuell laufen die Arbeiten an einem Modell für eine globale Mindestbesteuerung. Sie soll sicherstellen, dass internationale Konzerne, insbesondere auch die der Digitalwirtschaft, sich einer fairen Besteuerung nicht entziehen können.
Auch auf nationaler Ebene geht die Bundesregierung gegen Umsatzsteuerbetrug auf elektronischen Marktplätzen vor, indem sie zum Jahresbeginn die Betreiber solcher Plattformen stärker in Haftung genommen und zusätzliche Informationspflichten eingeführt hat. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Möglichkeit sog. Share Deals einzuschränken. Das sorgt für mehr Steuergerechtigkeit bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer. Ferner wurden neue und wirksame Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effektiver zu bekämpfen.
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331
E-Mail: info@rechtsanwalt-krau.de
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331