Wirksamkeit eines nur mit einer Paraphe unterzeichneten Beschlusses des Rechtspflegers

November 4, 2020

OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 1991 – 2 W 237/90

Wirksamkeit eines nur mit einer Paraphe unterzeichneten Beschlusses des Rechtspflegers

Beschlüsse des Rechtspflegers im schriftlichen Verfahren, die nur mit einer Paraphe gekennzeichnet sind, werden nicht existent. Daran ändert auch die ordnungsgemäß unterschriebene Nichtabhilfeverfügung des Richters nichts, wenn diese weder verkündet noch den Parteien mitgeteilt wird.

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.