Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

November 4, 2020

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09. September 1983 – 11 U 172/82

Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach ergänzendem Vorbringen in nachgelassenem Schriftsatz

Die Gewährung von Schriftsatznachlaß für den Kläger zur Ergänzung seines Vorbringens und anschließend für den Beklagten stellt einen unzulässigen Übergang in das schriftliche Verfahren dar. Ohne erneute mündliche Verhandlung darf kein Urteil ergehen.

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