Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 6680/11 – Wohngeldansprüche sind vielmehr als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 BGB, nicht jedoch als Eigenschulden des Erben einzuordnen.

Januar 21, 2018

Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 6680/11

Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren

mit einer Schlussfrist bis zum 22.02.2012

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t ¬erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be-

trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-

heit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 3.516,78 Euro festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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