Die „unechte Testamentsvollstreckung“, die „unechte Nachlaßpflegschaft“

Oktober 6, 2019

Der Erblasser hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen, aber übersehen, wie komplex die tatsächlichen, vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Alternativ: Der Erblasser hat nicht testiert, er hinterlässt keine Abkömmlinge, keinen Ehegatten, keine Geschwister. Gesesetzliche Erben werden 37 Personen, die über Deutschland und die Welt verstreut sind und die über die Großeltern mit dem Erblasser verwandt sind. Die Betroffenen kennen sich untereinander nicht einmal. Was nun tun? In diesen Fällen übernehme ich als Fachanwalt für Erbrecht auf Anfrage gegen eine spezifische, Ihren Interessen gerecht werdende und überschaubare Honorarvereinbarung die gesamte Abwicklung des Nachlasses für alle Erben! Ich besorge den Erbschein. Ich erfasse und sichere den Nachlass für Sie. Ich nehme Ihre Rechte gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden, Schuldnern und Gläubigern wahr. Ich verwerte den Nachlass und nehme dann die gerechte Verteilung nach Maßgabe der Erbquoten vor. Auf Wunsch übernehme ich auch gerne die Regelung und Abwicklung der erbschaftsteuerlichen Belange. Bitte zögern Sie nicht, mich unverbindlich und kostenfrei zu kontaktieren!
Abwicklungen von Erbschaften, Nachlässen, Vermögensverteilung, Vermögensaufteilung
Vermittlung in Nachlässfällen und unter Erben
Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Übergabevertrag, Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Testamentsvollstreckung und Nachlaßpflegschaft
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