Kein Ersatz für Verluste im Forex-Handel
Wer mittels gemieteter Software im Internet automatisiert mit Finanzprodukten handelt (Forex-Handel), betreibt einen Eigenhandel, wenn er über die grundlegenden Einstellungen für den Einsatz der Software selbst entscheidet. Der Vermieter der Software haftet nicht für entstandene Verluste, wenn er gegenüber dem – durch den Vertrag über das grundsätzlich bestehende Verlustrisiko unterrichteten – Mieter keine weiteren Zusicherungen abgegeben hat. Das hat der 12. Senat des Oberlandesgerichts Hamm am 30.05.2018 entschieden.
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