„Pferdekopfprozess“: Landwirt erhält nach Fund einer antiken Bronze-Skulptur 773.000 Euro
Das LG Limburg hat entschieden, dass das Land Hessen einem Landwirt nach dem Fund eines Pferdekopfes aus der Römerzeit 773.000 Euro zahlen muss.
Ein Landwirt hatte im Jahr 2009 auf seinem Grundstück einen antike Bronzefigur aus der Römerzeit in Form eines Pferdekopfes gefunden. Diese ging nach der Entdeckung in den Besitz des Landes über. Der Landwirt und das Land Hessen stritten im Anschluss um die Entschädigung des Landwirts für sein hälftiges Eigentum an dem Fund, das er nach der damaligen Rechtsgrundlage (Hadrianische Teilung) an dem Fundobjekt erworben hatte. Der Kläger bemisst den Wert seines Anteils auf der Grundlage eines vorgerichtlichen Gutachtens mit 1,8 Mio. Euro, das Land Hessen hat im Enteignungsbeschluss eine Entschädigung von 48.000 Euro festgesetzt.
Das LG Limburg hat unter Klageabweisung im Übrigen das beklagte Land verurteilt, dem Kläger über eine in bereits festgesetzte Enteignungsschädigung von 48.000 Euro hinaus weitere 773.000 Euro zu zahlen.
Nach Auffassung des Landgerichts sieht das Hessische Denkmalschutzgesetz eine angemessene Entschädigung vor. Diese bemesse sich nach dem Hessischen Enteignungsgesetz, das eine Entschädigung nach dem Verkehrswert vorsehe. Bei der Verkehrswertermittlung war zu berücksichtigen, dass dieser kunsthistorisch bedeutsame Fund dem Zugriff aufgrund des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen die Abwanderung ins Ausland unterlag.
Das Landgericht hat ein Gutachten einer Sachverständigen für Kunst der Klassischen Antike aus Frankfurt am Main eingeholt. Dieses gelangt für den Miteigentumsanteil des Klägers zu einer Entschädigung mit der Hälfte des Verkehrswertes. Dies führt zu einem Entschädigungsbetrag von gerundet 821.000 Euro. Das Landgericht hat sich dieser Einschätzung angeschlossen
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