Auch wenn Samenspenden zur Geburt gesunder Kinder führen, gibt es so einiges, das dabei schieflaufen kann. Wie schwer die seelischen Folgen wiegen könne, musste im folgenden Fall das Oberlandesgericht Hamm bewerten.
Eine in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lebende Frau ließ sich künstlich mit dem Samen eines unbekannten Spenders befruchten. Das Kind nahmen sie und ihre Lebensgefährtin als gemeinschaftliches Kind an. Etwa ein Jahr später ging die Frau erneut zu ihrer Ärztin und wünschte eine erneute Samenspende zur Zeugung eines weiteren Kindes. Wichtig war ihr dabei, dass das Sperma von demselben Spender abstammen sollte wie bei ihrer zuvor geborenen Tochter. Sie wollte nämlich Vollgeschwister haben. Etwa drei Jahre später erfuhr sie dann, dass ihre Kinder jedoch mit den Samen unterschiedlicher Spender gezeugt worden waren. Da sich bei ihr erhebliche körperlich-psychologische Belastungssituationen gezeigt hätten, wollte die Frau Schadensersatz von der Ärztin erhalten. Und da ein Sachverständiger die behaupteten gesundheitlichen Folgen bei der Frau tatsächlich feststellen konnte, erhielt die Mutter 7.500 EUR.
Hinweis: Die Verwechslung einer Samenspende durch den Arzt kann also in besonderen Fällen tatsächlich zu einem Schmerzensgeld führen. Sicherlich kein alltäglicher Fall, der jedoch aufzeigt, dass vor körperlichen Eingriffen stets mindestens zweimal nachgefragt werden sollte, ob alles den gewünschten Gang geht.
Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 19.02.2018 – 3 U 66/16
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