XIII. Zivilsenat beim BGH eingerichtet
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat zum 01.09.2019 beim BGH einen weiteren Zivilsenat eingerichtet, der in Personalunion mit dem damit gestärkten und erweiterten Kartellsenat verbunden ist.
Damit ist der erste Teil einer Zubilligung zweier weiterer Senate beim BGH vollzogen. Der Kartellsenat und der XIII. Zivilsenat sind ab 01.09.2019 zuständig für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz. Die Geschäftsverteilung ist hinsichtlich der übrigen Zivilsenate entsprechend angepasst worden. Vorsitzender des Kartellsenats und des neuen Zivilsenats ist Prof. Dr. Meier-Beck, der zuvor den X. Zivilsenat als Vorsitzender leitete. Ferner gehören dem Kartellsenat und dem XIII. Zivilsenat die Richter am BGH Prof. Dr. Kirchhoff und Dr. Tolkmitt sowie die Richterinnen am BGH Dr. Linder und Dr. Picker und, mit jeweils anteiliger Arbeitskraft, die Richterin am BGH Dr. Rombach, die Richter am BGH Dr. Bacher und Dr. Schoppmeyer sowie die Richterin am BGH Dr. Hohoff an.
Die Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, erklärte hierzu: „Mit dem neuen Senat kann dem gewachsenen Umfang und der zunehmenden Bedeutung des Kartell- und Energierechts in idealer Weise entsprochen und zugleich eine Entlastung der übrigen Zivilsenate erreicht werden, die um Aufgaben entlastet wurden oder Richterkraftanteile zurückgewonnen haben. Ich freue mich darüber hinaus, dass es gelungen ist, den Senat in seiner Erstbesetzung mit solch beeindruckender Kompetenz auszustatten. Gleichzeitig hat die Unterbringung des neuen Senats dem BGH enorme Anstrengungen abverlangt. Der nunmehr vollständig erschöpfte Raumbestand und weiter wachsender Raumbedarf werden anhaltende Themen sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der BGH, der Generalbundesanwalt und die beteiligten Behörden der Stadt Leipzig und des Freistaats Sachsen arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Unterbringungslösung für den noch zu errichtenden 6. Strafsenat in Leipzig. Anders als in Karlsruhe scheidet in Leipzig eine auch nur vorübergehende Unterbringung des zusätzlichen Personals in der Bestandsliegenschaft aus Raumgründen aus. Alle Beteiligten arbeiten intensiv zusammen, um sehr zügig eine Unterbringung zu ermöglichen.“
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