Finanzgericht Münster, 3 K 1915/12 Erb – Danach ist die Erbschaftsteuer eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gem. § 1967 BGB, § 325 InsO

Januar 18, 2018

Finanzgericht Münster, 3 K 1915/12 Erb

Tenor:

Der Feststellungsbescheid vom 05.04.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 24.05.2012 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.