Rechtsanwalt Andreas Krau

Notar

  • seit August 2018
    RA Andreas Krau ist seit August 2018 Notar

Mediator

  • Mediator
    Seit 2012 ist RA Andreas Krau berechtigt, die Berufsbezeichnung Mediator zu führen. Er führt Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung durch.

Studium

  • 1991 – 1993
    Referendariat beim Landgericht Limburg, 2. Staatsexamen mit Prädikat
  • 1990
    1. Staatsexamen, JLU Gießen, mit Prädikat
  • 1961
    Geboren am 11.6.1961, verheiratet, zwei Kinder

Fachanwaltschaften

Ständige Fortbildung

  • 2000/2001
    Lehrgang Wirtschaftsrecht, Steuer- und Wirtschaftsakademie, Frankfurt am Main, Lehrgang Mediation

Testamentsvollstrecker

  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)

Berufserfahrung und Kompetenz

  • seit 2005
    Selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
  • 2001 – 2005
    Rechtsanwalt bei Lovells, Frankfurt am Main, Dezernat Corporate und Commercial,
  • 1999
    Rechtsanwalt bei Kanzlei Reimann und Böhm, Asslar, Zivil- und Wirtschaftsrecht
  • 1994 – 1998
    Rechtsanwalt bei Wörner Schäfer Rückert, Wetzlar, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Notar

Seit August 2018 bin ich Notar.

Fachanwaltschaften

Seit 2010: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit 2017: Fachanwalt für Erbrecht.
Seit 2018: Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Mediator

Seit 2012 bin ich berechtigt die Berufsbezeichnung Mediator zu führen und führe für Sie Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung durch.

Qualifikation, Fortbildung, Zertifikate

Ich bin Mitglied des Anwaltvereins Wetzlar. Darüber hinaus bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Als Testamentsvollstrecker wie auch als Nachlasspfleger wurde ich geprüft von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)

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