Steuerklasse | Zur Steuerklasse gehörige Personen (Entsprechend § 15 ErbStG nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker) |
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Steuerklasse:
I
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Zur Steuerklasse gehörige Personen (Entsprechend § 15 ErbStG nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker):
Ehegatte und eingetragener Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Abkömmlinge der genannten Kinder und Stiefkinder (Enkelkinder) sowie die Eltern und Voreltern (bei Erwerben von Todes wegen)
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Steuerklasse:
II
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Zur Steuerklasse gehörige Personen (Entsprechend § 15 ErbStG nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker):
Eltern und Voreltern (soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören), Geschwister, Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern (Nichten und Neffen), Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern sowie der geschiedene Ehegatte
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Steuerklasse:
III
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Zur Steuerklasse gehörige Personen (Entsprechend § 15 ErbStG nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker):
Alle übrigen Erwerber (andere natürliche und juristische Personen) und die Zweckzuwendungen
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Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro | Prozentsatz in der Steuerklasse I | Prozentsatz in der Steuerklasse II | Prozentsatz in der Steuerklasse III |
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Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro:
75 000
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Prozentsatz in der Steuerklasse I: 7 |
Prozentsatz in der Steuerklasse II: 15 |
Prozentsatz in der Steuerklasse III: 30 |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro:
300 000
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Prozentsatz in der Steuerklasse I: 11 |
Prozentsatz in der Steuerklasse II: 20 |
Prozentsatz in der Steuerklasse III: 30 |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro:
600 000
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Prozentsatz in der Steuerklasse I: 15 |
Prozentsatz in der Steuerklasse II: 25 |
Prozentsatz in der Steuerklasse III: 30 |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro:
6 000 000
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Prozentsatz in der Steuerklasse I: 19 |
Prozentsatz in der Steuerklasse II: 30 |
Prozentsatz in der Steuerklasse III: 30 |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro:
13 000 000
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Prozentsatz in der Steuerklasse I: 23 |
Prozentsatz in der Steuerklasse II: 35 |
Prozentsatz in der Steuerklasse III: 50 |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro:
26 000 000
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Prozentsatz in der Steuerklasse I: 27 |
Prozentsatz in der Steuerklasse II: 40 |
Prozentsatz in der Steuerklasse III: 50 |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro:
über 26 000 000
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Prozentsatz in der Steuerklasse I: 30 |
Prozentsatz in der Steuerklasse II: 43 |
Prozentsatz in der Steuerklasse III: 50 |
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