Vertragsrecht

Haben Sie Probleme wegen eines Vertrages?

Was ist Sache des Vertragsrechts?

Sie wollen einen rechtssicheren Vertrag begründen? Ihr Gegner beruft sich auf Bestimmungen, die Sie nicht nachvollziehen können? Was dürfen Vertragsparteien vereinbaren und worauf ist dabei zu achten? Wie kann man ein Rechtsgeschäft wieder rückgängig machen? Das sind alles Fragen, deren Antworten im Vertragsrecht zu finden sind.
Das Vertragsrecht ist umfangreich und umfasst zahlreiche Vorschriften und Regelungen. Im Zivilrecht herrscht Vertragsfreiheit. Zahlreiche Vorschriften des Zivilrechts, insbesondere des Schuldrechts, können durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden. Das verleiht dem Vertragsgestalter die Rolle eines „kleinen Gesetzgebers“. Mit wirksam vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen geregelt werden.

Vertragsgestaltung

Musterverträge oder Formularverträge können in einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen eingesetzt werden. Doch Vorsicht: Selten sind verschiedene Fälle tatsächlich gleichgelagert. Im Zweifel sollten Sie sich individuell beraten lassen.
Zunächst ist an die gesetzlichen Vertragstypen des besonderen Schuldrechts zu denken:

Kaufvertrag

Leihvertrag

Tauschvertrag

Darlehensvertrag

Mietvertrag

Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)

Werkvertrag

Auftrag

Geschäftsbesorgung

Kombinierte Verträge

Besondere Anforderungen stellen die gemischten Verträge, bei denen mehrere Vertragstypen Berücksichtigung finden (Beispiel: Kauf und Leasing).
Eine besondere Herausforderung stellen auch Verträge dar, die vor allem in die Zukunft gerichtet sind:

Erbvertrag

Gesellschaftsvertrag

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