Krau Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei

Im Dreieck zwischen Wetzlar, Gießen & Marburg
Die Kanzlei Krau Rechtsanwälte befindet sich in der Gemeinde Hohenahr, Ortsteil Hohensolms. Hohenahr liegt am nordöstlichen Rand des Lahn-Dill-Kreises, an den Schnittstellen zu den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf, im Dreieck zwischen den Städten Wetzlar, Gießen und Marburg.

Wir haben kurze Wege zu den Landgerichten Gießen, Marburg, Limburg, Frankfurt und vertreten sie dort ebenso wie vor den umliegenden Amtsgerichten Wetzlar, Gießen, Marburg, Biedenkopf, Dillenburg, Herborn, Friedberg oder Butzbach. Wir können bei Bedarf kurzfristig an den Landgerichten Limburg, Gießen und Marburg sowie den zugehörigen Amtsgerichten Termine für Sie wahrnehmen. Zuständiges OLG ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Wir sind in den Bereichen Zivilrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Forderungseinzug, Forderungsabwehr, Inkasso, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten und in weiteren Rechtsgebieten für Sie tätig.

Auch Mediation, Wirtschaftsmediation und Familienmediation gehören zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Weitere Informationen über Rechtsanwalt Krau erhalten Sie hier. Wenn Sie sich über Rechtsanwältin Eifert näher informieren möchten, finden Sie die entsprechenden Informationen hier. Nähere Informationen zu Rechtsanwalt Wack finden sie hier. Unser Team finden Sie hier.
Burg Hohensolms am Sitz der Kanzlei in Hohenahr-Hohensolms
Für unsere Mandanten

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Für unsere Mandanten

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Notar

Arbeitsrecht

Erbrecht

Verkehrsrecht

Vertragsrecht

Familienrecht

Wirtschaftsrecht

Inkasso

Allgemeines Zivilrecht

Strafrecht

Miet- & WEG-Recht

Haben Sie generelle Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Grundsätze

Transparenz

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie vollständig und lückenlos zu informieren. Recht soll keine Geheimwissenschaft sein. Ein anwaltliches Mandat muss stets transparent für den Mandanten sein. Zu jeder Zeit sollen Sie informiert sein, worum es geht, was der Stand Ihrer Sache ist, warum wir gemeinsam bestimmte Schritte unternommen haben – das ist Ihr gutes Recht!

Wir informieren Sie zügig und fortlaufend über neue Entwicklungen in Ihrer Rechtsangelegenheit. Das versprechen wir Ihnen.

Machbarkeit vor Selbstprofilierung

Manche Anwälte sind Meister in der Selbstinszenierung. Die Robe flattert, der Anwalt hält eine flammende Rede. Der Mandant ist fasziniert. Was in seinem Fall konkret passiert, versteht der Mandant oft nicht. Er vertraut seinem Anwalt blind. Er vertraut seinem Bauchgefühl. Am Ende ist es dann in manchen Fällen doch nicht so gelaufen, wie es sich der Mandant vorgestellt hat. Es kehrt der große Katzenjammer ein.

Das ist nicht die Strategie der Kanzlei Krau. Unser oberster Grundsatz lautet: Die Interessen des Mandanten haben Vorrang – Machbarkeit vor Selbstprofilierung.

Wir sehen uns unseren Mandanten gegenüber in der Pflicht, stets auf Chancen und Risiken hinzuweisen: Was geht, was geht nicht?

Unser oberstes Ziel ist es, dass Sie am Ende mit uns zufrieden sind. Daher weisen wir Sie frühzeitig auf Risiken hin. Das schönste Lob für uns ist es, wenn Sie am Ende sagen: „Es war richtig, dass ich zum Anwalt gegangen bin – es hat sich für mich gelohnt!“
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