Familienunterhalt
Bereits während einer Ehe müssen die Ehegatten zusammen für Kosten und Pflichten der Familie aufkommen. Die zu erbringenden Leistungen werden als Familienunterhalt bezeichnet und sind Barunterhalt oder Naturalunterhalt. Haushaltsführung, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit sind demnach gleichwertige Unterhaltsleistungen.
Trennungsunterhalt
Eine Trennung bedeutet für viele Menschen einen gravierenden finanziellen Einschnitt. Besonders für Frauen, die aufgrund von Kindererziehung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sind, sehen sich mit einer finanziellen Notlage konfrontiert. Trennungsunterhalt wird von Beginn der Trennung bis zur Scheidung gewährt.
Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB wird gewährt, wenn
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beide Ehepartner getrennt leben,
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der eine Ehepartner auf die Unterstützung des anderen Ehepartners angewiesen ist,
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der andere Ehepartner leistungsfähig ist.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Der Trennungsunterhalt muss gegenüber dem anderen Ehegatten geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich. In der Regel ist der nichterwerbstätige Ehegatte während des Trennungsjahrs nicht verpflichtet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies ist vor allem der Fall, wenn Kinder betreut werden müssen. Man ist demnach auch nicht verpflichtet den nächstbesten, vielleicht auch unter den eigenen Qualifikationen liegenden Job anzunehmen.
Wie hoch ist der Unterhalt?
Feste Sätze über die Höhe des Trennungsunterhalts gibt es nicht. Vielmehr richtet sich dieser nach den bisherigen ehelichen Lebensverhältnissen der Ehegatten. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss weiterhin leistungsfähig sein. Gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten besteht ein Freibetrag von 1.200 €. Bei Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Ehegatten beträgt der Unterhalt in der Regel 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens.
Bei einer Trennung sollte außerdem unbedingt beachtet werden, dass sich ab dem kommenden Jahr die Steuerklasse ändert. Demnach muss eine dauerhafte Trennung unbedingt dem Finanzamt angezeigt werden.