Nachdem Sie uns mit der Forderungsbeitreibung beauftragt haben, erstellen wir zunächst anhand der von Ihnen übermittelten Daten (Rechnungen, Mahnungen,…) eine Forderungsübersicht. Sodann fordern wir den säumigen Schuldner unter Fristsetzung zur Zahlung der von Ihnen geltend gemachten Forderung(en) sowie von Verzugszinsen, Mahnkosten sowie Rechtsanwaltsgebühren auf. Häufig erfolgt bereits jetzt der Zahlungsausgleich. Auch kann gegebenenfalls – Ihr Einverständnis immer vorausgesetzt – eine Teilzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner getroffen werden. Hierzu wird ein schriftlicher Ratenzahlungsvergleich geschlossen, wonach der Schuldner die Forderung nebst Zinsen, Mahnkosten und Rechtsanwaltsgebühren in monatlichen Raten ausgleicht. Den pünktlichen Eingang der Ratenzahlungen überwachen wir selbstverständlich für Sie und zahlen die zu erstattenden Beträge umgehend an Sie aus.
Sollte sich die Angelegenheit auf außergerichtlichem Wege nicht klären lassen, so machen wir Ihre Forderung für Sie im gerichtlichen Mahnverfahren geltend. Hierzu benötigen wir in der Regel von Ihnen keine weiteren Unterlagen. Nachdem das Mahngericht den von uns beantragten Mahnbescheid erlassen hat, wird dieser dem Schuldner zugestellt. Nun bleiben diesem 14 Tage zum Ausgleich der Forderung. Erfolgt der Ausgleich nicht, beantragen wir für Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, das heißt, aus dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden. Zum Ablauf der Zwangsvollstreckung lesen Sie hier mehr.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, so geht der Rechtsstreit über in das streitige Verfahren. Das bedeutet, dass das Mahngericht die Sache an das zuständige Streitgericht abgibt. Dieses fordert den Anspruchsteller dann zur Begründung seines Anspruches auf. Das ist der Moment, in dem wir dem Gericht darlegen, weshalb Ihnen die durch uns geltend gemachte Forderung zusteht. Hierzu benötigen wir von Ihnen dann gegebenenfalls weitere Unterlagen (Lieferscheine, Stundenzettel etc.). Ob bzw. welche Unterlagen und Informationen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und wird Ihnen von uns selbstverständlich konkret mitgeteilt. Auch die Benennung von Zeugen ist möglich.
Sind wir vor Gericht erfolgreich, ergeht ein Urteil zu Ihren Gunsten. Ihre Forderung steht sodann schwarz auf weiß im Urteil. Sofern der Schuldner nicht bereits aufgrund des rechtskräftigen Urteils Zahlungen leistet, übernehmen wir für Sie selbstverständlich auch die Zwangsvollstreckung.