Dauerhafte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH beschlossen
Der Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, wonach verschiedene Vorschriften der ZPO geändert und modernisiert werden sollen.
Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des BGH weiterhin zu gewährleisten. Um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern, sind entsprechende gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich. Die neuen Regelungen, tragen dem Wandel der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung.
Im Einzelnen geht es um Folgendes:
• Die bislang in einer Übergangsvorschrift enthaltene Mindestgrenze für die sog. Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen soll dauerhaft festgeschrieben werden, um den BGH zu entlasten. Demnach erfordert eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum BGH einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro.
• Die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen soll ausgebaut werden. Zu diesem Zweck soll vorgeschrieben werden, dass bei den Land- und Oberlandesgerichten verpflichtend Spezialspruchkörper für Pressesachen, das Erbrecht sowie insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden eingerichtet werden.
• Sachverständige sollen auch außerhalb einer förmlichen Beweisaufnahme zur Unterstützung des Gerichts beratend hinzugezogen werden können, insbesondere bei technisch komplexen Sachverhalten.
• Auch die Möglichkeiten zum Abschluss eines wirksamen Vergleichs vor Gericht sollen erleichtert werden.
• Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen der ZPO, die die Effizienz der zivilrechtlichen Gerichtsverfahren ohne Einbußen des Rechtsschutzes steigern sollen.
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