Kreditvermittler muss Gebühr für Bonitätszertifikat in Effektivzins einrechnen

November 21, 2019

Kreditvermittler muss Gebühr für Bonitätszertifikat in Effektivzins einrechnen

Das KG hat entschieden, dass Kreditvermittler die Kosten eines Bonitätszertifikats in den effektiven Jahreszins einrechnen müssen, wenn das Zertifikat Voraussetzung für die Kreditvergabe ist.

Die Vexcash AG hatte auf ihrer Internetseite für Kleinkredite in Höhe von 100 bis 5.000 Euro mit maximal 30 Tagen Laufzeit geworben und dafür einen effektiven Jahreszins von 13,90% genannt. Als Zusatzleistung bot das Unternehmen die Erstellung eines „Bonitätszertifikats“ an, das die Chance auf einen Kredit erhöhen sollte. Bei Abschluss eines Kreditvertrags in Höhe von beispielsweise 300 Euro wäre danach für das Bonitätszertifikat eine Gebühr von 30 Euro angefallen. Das aber entspricht mehr als dem Achtfachen der Zinsen, die der Kunde am Ende der Höchstlaufzeit von einem Monat zahlen müsste. Der vzbv hatte die Effektivzinsangabe des Kreditvermittlers als irreführend kritisiert. Denn der Zinssatz von 13,90% enthielt lediglich die Zinsen, nicht aber die wesentlich höheren Gebühren für das Zertifikat.

Das KG hat sich der Auffassung des vzbv angeschlossen.

Nach Auffassung des Kammergerichts verstößt die Werbung des Kreditvermittlers gegen die Preisangabenverordnung. Danach seien in den Effektivzins neben den Zinsen auch alle sonstigen Kosten einzubeziehen, die Verbraucher im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zahlen müssten und die dem Kreditgeber bekannt seien. Nach Überzeugung des Kammergerichts zielte die Werbung des Kreditvermittlers auf Kunden mit schlechter Bonität, die von ihrer Hausbank keinen Dispokredit erhalten oder diesen bereits ausgeschöpft haben. Für diese Kunden sei das angebotene Bonitätszertifikat regelmäßig Voraussetzung für eine Kreditvergabe durch die finanzierende Bank. Deshalb seien die Kosten für das Zertifikat in den effektiven Jahreszinssatz einzurechnen.

Das Kammergericht hielt es für ausgeschlossen, dass die Bank trotz ihres Partnerschaftsvertrags mit Vexcash nichts von diesen Kosten wusste.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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