vzbv-Stellungnahme zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Dezember 9, 2019

vzbv-Stellungnahme zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) Stellung genommen.

Die Bundesregierung will Betriebsrenten bis zu einem Freibetrag von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien. Der vzbv begrüßt, dass die Regierung Betriebsrenterinnen und -rentner entlasten möchte. Der geplante Freibetrag belaste jedoch einseitig die Versichertengemeinschaft der GKV. Der vzbv fordert daher, das Anliegen gesamtgesellschaftlich zu finanzieren: aus Steuermitteln.

Bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung bringe der Gesetzentwurf keine Entlastung. Bei Renten – gesetzlich wie betrieblich – tragen Verbraucher allein die Beiträge zur Pflegeversicherung. Auch hier fordert der vzbv Nachbesserungen.

Zusätzlich zur geplanten Entlastung der Betriebsrentner hält es der vzbv für dringend geboten, die Attraktivität der privaten Altersvorsorge zu erhöhen. Der vzbv schlägt daher vor, ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt einzuführen, das die gesetzliche Rente ergänzt. So könnten Verbraucher einfach und kostengünstig privat für ihr Alter vorsorgen. Diese „Extrarente“ sollte per Gesetz allen Verbrauchern in Deutschland offenstehen.

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