Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht übernimmt bundesweit Nachtragsliquidationen

Dezember 9, 2019

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
übernimmt bundesweit Nachtragsliquidationen

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes (z. B. in Frankfurt am Main) und wollen ein Grundstücksgeschäft beurkunden lassen. Der Notar weist Sie darauf hin, dass im Grundbuch noch eine Sicherungshypothek für die Firma XY eingetragen ist. Ihr Vertragspartner besteht verständlicherweise darauf, dass diese Hypothek vorher aus dem Grundbuch gelöscht wird. Es gibt jedoch ein Problem: Firma XY ist vor 15 Jahren liquidiert und aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes – nehmen wir einmal an, dieses sei in Hamburg – gelöscht worden. Es gibt keinen Ansprechpartner mehr. Es gibt keinen Geschäftsführer, der die Löschung vornehmen könnte.

Hier komme ich ins Spiel: Für einen garantierten Festpreis nehme ich mich Ihres Problems an. Ich stelle beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Durchführung der Nachtragsliquidation und bitte um meine Bestellung zum Nachtragsliquidator. Nach meiner Bestellung und entsprechender Prüfung der Sach- und Rechtslage bewillige ich in vorgeschriebener Form die Löschung der Sicherungshypothek beim Grundbuchamt in Frankfurt am Main. Problem gelöst.

Meine Kosten, die wir in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung festhalten, sind fix und beinhalten alle Nebenkosten, wie Porto, Fahrten zum Notar, etc. Hinzukommen relativ geringfügige Notarkosten, die der Notar Ihnen direkt berechnet, sowie die Gerichtskosten. Diese erfragen Sie direkt beim Gericht.

Aufgrund einer Mehrzahl von Verfahren dieser Art kann mein Büro für eine reibungslose Abwicklung sorgen.

Gerne sind wir für Sie tätig! Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Rufen Sie jetzt an, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.Wir stehen Ihnen unter

06446 921332

für ein telefonisches Erstgespräch gern zur Verfügung. Gern können Sie uns auch eine Rückrufbitte über unser Kontaktformular zukommen lassen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Übrigens: Eine telefonische Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos – ein Mandat kommt dadurch noch nicht zustande.

Allgemeine Informationen über die Kanzlei und unsere Rechtsanwälte haben wir selbstverständlich auch für Sie zusammengestellt.

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