EU-Ministerrat legt Standpunkt zu Sammelklagen für Verbraucher fest

Dezember 12, 2019

EU-Ministerrat legt Standpunkt zu Sammelklagen für Verbraucher fest

Der EU-Ministerrat hat am 28.11.2019 seinen Standpunkt („Allgemeine Ausrichtung“) zum Vorschlag für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz von Kollektivinteressen der Verbraucher beschlossen.

In Fällen wie dem Dieselskandal sollen Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Damit erhalten sog. qualifizierte Einrichtungen die Möglichkeit, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten. Der Standpunkt des EU-Ministerrats sieht eine unterschiedliche Regelung für nationale und für grenzüberschreitende Sammelklagen vor. Lediglich bei den grenzüberschreitenden Sammelklagen sollen einheitliche Kriterien gelten, insbesondere bei der Bestimmung der klagebefugten qualifizierten Einrichtungen.

Der EU-Ministerrat kann nunmehr in Verhandlungen mit dem EU-Parlament treten, das seinen Standpunkt bereits im März 2019 festgelegt hat. „Mit der europaweiten Einführung von Sammelklagen können Verbraucher künftig einfacher entschädigt werden. Die hohe Beteiligung an der Musterfeststellungsklage gegen VW zeigt, dass Verbraucher gemeinsam klagen wollen. Diesen Weg müssen wir fortsetzen und nun europaweit eine noch effektivere Sammelklage auf den Weg bringen,“ so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Verbraucherverbände können künftig direkt Schadensersatz einklagen, wenn viele Verbraucher Opfer von rechtswidrigem Verhalten von Anbietern werden. Mit Blick auf das weitere Vorgehen erklärt Klaus Müller: „Nach dem positiven Ratsbeschluss müssen nun zügig die Trilogverhandlungen beginnen, damit die Richtlinie möglichst bald verabschiedet werden kann. Anschließend ist die Bundesregierung gefordert, die europäischen Vorschläge zum bestmöglichen Nutzen der Verbraucher umzusetzen.

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