Abwicklung des gesamten Nachlasses durch Krau Rechtsanwälte

Dezember 14, 2019

Immer wieder wird folgender Sachverhalt an uns herangetragen: Der Erblasser ist verstorben. er war verwitwet, hatte keine Kinder. Die Eltern des Erblassers sind längst vorverstorben. Der Erblasser hatte auch keine Geschwister. Nun kommen gesetzlich Personen zur Erbfolge, die über die Großeltern oder die Eltern des Erblassers mit dem Erblasser verwandt sind. Oftmals kennen diese Personen den Erblasser kaum. Sie leben oftmals weit weg vom letzten Wohnsitz des Erblassers. Meist handelt es sich um eine Vielzahl von Miterben. Oftmals kennen sich diese untereinander nicht, leben teilweise über die ganze Welt verstreut. Niemand ist nah genug am Nachlaß dran, um die Abwicklung des Nachlasses zu übernhemen. Oftmals sind die Erben auch alle relativ alt und betagt und können daher die Abwicklung gar nicht mehr leisten.

In diesem Moment kommen wir als Krau Rechtsanwälte ins Spiel: Wir übernehmen die gesamte Abwicklung des Nachlasses für alle Miterben. Wir lassen uns Vollmacht von allen Miterben erteilen. In der Vollmacht ist ausdrücklich vermerkt, dass wir nicht berechtigt sind, einen Erben gegen den anderen zu vertreten. Damit wir nicht in Interessenkollisionen geraten, wird gleich am Anfang also geregelt, dass wir nicht befugt sind, bei Auseinandersetzungen unter den Miterben tätig zu werden.

Wir stellen dann ein Einvernehmen unter den Miterben her. Wir kommunizieren stets mit allen Miterben gleichzeitig. Alle werden stets über alles informiert. Das klappt auch, wenn einzlne Erben sich gesondert anwaltlich vertreten lassen. Wir handeln nur dann, wenn wir vorher für jede einzelne Maßnahme oder Entscheidung die Zustimmung aller Erben eingeholt haben.

Als erstes sichern wir den Nachlaß und nehmen ihn für die Miterben in Besitz. Wir ermitteln den Bestand des Nachlasses und erstellen ein Nachlaßverzeichnis, welches alle Miterben erhalten. Wir kümmern uns um Grundstücke und Häuser. Wir nehmen Kontakt auf zu Banken und Versicherungen, mit denen der Erblasser Geschäfte unterhielt.

Dann verwerten wir den Nachlaß, verkaufen Besitztümer, Häuser und Grundstücke. Auch hier werden die Miterben immer umfassend eingebunden.

Wenn alles verwertet wurde, nehmen wir die Verteilung der Erlöse an die Miterben vor. Schließlich erstellen wir die Erbschaftsteuererklärung für die gesamte Erbengemeinschaft und prüfen die Erbschaftsteuerbescheide. Wenn ein grundsätzliches Einvernehmen unter den Miterben besteht oder Aussicht auf Erzielung des Einvernehmens besteht, dann können wir auch gerne Ihren Abwicklungsfall übernehmen!

Die Krau Rechtsanwälte verfügen über eine fünfzehnjährige Erfahrung bei der Abwicklung von Nachlässen, vor allem bei komplexen Fällen mit einer Vielzahl von Miterben. Rechtsanwalt Andreas Krau ist u. a. Fachanwalt für Erbrecht und von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sowohl als Testamentsvollstrecker wie auch als Nachlaßpfleger zertifiziert.

Bei Interesse nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Fon 06446/ 921332

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

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