Den Lappen zurück wegen Formfehler?
Ja ist denn heut schon Weihnachten?
Achtung! Neue Fahrverbotsregelungen sind wohl unwirksam!
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Alle Betroffenen, welche nach dem 28. April wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden und einen Bußgeldbescheid bekommen haben, sollten dringend anwaltlichen Rat suchen.
Bei dem Erlass einer neuen Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Dies ist bei der neuen Verordnung ungenügend geschehen und verstößt aller Wahrscheinlichkeit nach gegen das Zitiergebot, sodass die gesamte Verordnung als nichtig anzusehen ist.
Dies wirkt sich auf die Verhängung von Fahrverboten aus. Zum einen betrifft dies Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zwischen 21 und 30 km/h und außerorts zwischen 26 und 40 km/h.
Sollten Sie betroffen sein, vereinbaren Sie gerne ein Termin mit unserem Büro, wir beraten Sie gerne.
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331
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