Keine Beitragsaufschläge in der PKV
Pandemiebedingte Beitragsaufschläge bei privat Krankenversicherten zeichnen sich nach Angaben der Bundesregierung bislang nicht ab.
Angesichts der Corona-Krise wurde unlängst ein vereinfachtes Rückkehrrecht aus dem Basistarif in den Ursprungstarif eingeführt, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/20479 – PDF, 231 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/19946 – PDF, 204 KB) der FDP-Fraktion.
Damit könnten Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV), die vorübergehend auf die Unterstützung eines staatlichen Grundsicherungssystems angewiesen seien, ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren alten Tarif zurückkehren, wenn sich ihre finanzielle Lage bessere.
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331
E-Mail: info@rechtsanwalt-krau.de
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331