Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 9/14 – keine standesrechtliche Pflicht zur Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

August 2, 2017

Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 9/14

1. Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil des Anwaltsgerichts E2 vom 17. März 2014 wird verworfen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Rechtsanwaltskammer E

3. Die Revision wird zugelassen.

. Sachverhalt

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