Altersbenachteiligung: Eine Stellenabsage stellt bei Verweis auf den Rentnerstatus eine Diskriminierung dar

Februar 4, 2019

Altersbenachteiligung: Eine Stellenabsage stellt bei Verweis auf den Rentnerstatus eine
Diskriminierung dar
Es mag auf den ersten Blick merkwürdig wirken, aber auch Rentner können wegen des Alters
diskriminiert werden. Wenn man sich den folgenden Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG)
ansieht, wird auch klar, warum.
Ein Rentner bewarb sich auf die Stellenanzeige einer Stadt als hauswirtschaftlicher Anleiter.
Während seines vorherigen Berufslebens hatte er ähnliche Tätigkeiten erledigt und konnte somit auch eine
entsprechende Qualifikation nachweisen. Trotzdem erhielt er eine Absage – mit der Begründung, dass
Rentner nicht eingestellt werden. Daraufhin machte er eine Entschädigungszahlung in Höhe von drei
Monatsgehältern geltend, da er sich wegen seines Alters diskriminiert fühlte – und zwar zu Recht.
Das LAG legte als angemessene Entschädigungszahlung ein Monatsgehalt fest, da die Stelle nur auf
neun Monate befristet ausgeschrieben war. Ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot sah es deshalb
als gegeben an, weil eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters vorlag. Insbesondere
konnte sich die Stadt auch nicht auf eine Altersgrenzenregelung im einschlägigen Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst berufen. Nur, weil ein Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Alters endet,
heißt das noch nicht, dass Rentner nicht eingestellt werden dürfen.
Hinweis: Die Diskriminierungsfalle schlägt schnell zu. Wenn ein Arbeitgeber die Bewerbung eines
Altersrentners unter Verweis auf dessen Rentnerstatus bereits im Bewerbungsverfahren zurückweist, liegt
eindeutig eine Diskriminierung wegen des Alters vor.
Quelle:
LAG Niedersachsen, Urt. v. 01.08.2018 – 17 Sa 1302/17

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