Bayern plant mehr Videoverhandlungen in Gerichtsverfahren

Mai 6, 2020

Bayern plant mehr Videoverhandlungen in Gerichtsverfahren

Der Freistaat Bayern will die Digitalisierung in der Justiz weiter vorantreiben und zumindest für die Dauer der Corona-Pandemie die Möglichkeiten des Video-Einsatzes in Gerichtssälen ausweiten.

Bereits 50 Videokonferenzanlagen stehen in bayerischen Gerichten bereits zur Verfügung, sie könnten von 53 Gerichten genutzt werden. Acht weitere Anlagen seien bereits erworben worden. Ziel sei eine flächendeckende Ausstattung, so Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Zudem solle im Rahmen eines Pilotprojekts das Programm „Microsoft Teams“ in zivilgerichtlichen Verhandlungen erprobt werden.

Im geltenden Recht gebe es bereits Möglichkeiten für den Einsatz von Video-Technik, aber Eisenreich sieht noch Verbesserungsbedarf. Er fordert, die Möglichkeiten des Video-Einsatzes im Strafverfahren zu erweitern: „Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können.“

Im Strafverfahren bietet das geltende Recht folgende Möglichkeiten:

• Für eine Hauptverhandlung müssen sich Richter, Staatsanwaltschaft, Angeklagte und Verteidiger grundsätzlich persönlich im Gerichtssaal einfinden; die persönliche Anwesenheit des Angeklagten durch eine Videoübertragung ist nur in engen Ausnahmefällen ersetzbar.

• Die persönliche Anwesenheit von Zeugen im Gerichtssaal kann unter bestimmten Voraussetzungen durch deren Videovernehmung ersetzt werden, etwa wenn dem Opfer einer Straftat (z.B. eines Sexualdelikts) die persönliche Konfrontation mit dem Angeklagten im Gerichtssaal erspart werden soll.

• Sachverständige können grundsätzlich per Video angehört werden.

In Zivilverfahren sind Video-Konferenzen nach § 128a ZPO durchführbar. Ob sich ein Verfahren im Einzelfall für eine Online-Verhandlung eignet, entscheiden die Richter in richterlicher Unabhängigkeit. Neben einer vollständig digitalen Verhandlung können auf Antrag auch nur einzelne Zeugen, Sachverständige oder Parteien per Videoübertragung vernommen werden.

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.