BVerfG, Beschluss vom 09.02.2022 – 2 BvC 21/21

September 4, 2022

BVerfG, Beschluss vom 09.02.2022 – 2 BvC 21/21

Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 21. Dezember 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 <379 f. Rn. 28> m.w.N.).

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