Erhöhter Umweltbonus für Elektroautos kann starten
Die EU-Kommission hat am 11.02.2020 mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat.
Die Bundesregierung kann somit den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wie angekündigt erhöhen. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 04.11.2019 zugelassen wurden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission am 11.02.2020 grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gegeben hat. Das ist ein gutes Signal, da es mit der neuen Förderung nun in Kürze losgehen kann. Die neue Förderrichtlinie wird demnächst in Kraft treten. Käuferinnen und Käufer profitieren dann von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride.“
Die Bundesregierung hatte Ende 2019 beschlossen, den Umweltbonus bis zum 31.12.2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Diese Verlängerung und Erhöhung wurde mit dem Schreiben vom 11.02.2020 im Grundsatz gebilligt.
Die Förderung wird um 50% bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt sie um 25%. Das gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) ebenso wie für Plug-In-Hybride (PHEVs). Die Industrie wird sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen.
Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331
E-Mail: info@rechtsanwalt-krau.de
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: +49 6446 921 331