Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?

September 27, 2018

Die Bundesländer sollen nach dem Willen der FDP die Möglichkeit erhalten, bei der Grunderwerbssteuer einen Freibetrag einzuführen.

Damit soll besonders jungen Familien die Finanzierung eines Wohnungs- oder Hauskaufs erleichtert werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 19/4536 – PDF, 438 KB). Für die Möglichkeit, den Freibetrag einzuführen, soll das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes genutzt werden.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit der im OECD-Vergleich sehr niedrigen Wohneigentumsquote in Deutschland. Zwar seien die Zinsen niedrig, aber die Erwerbsnebenkosten, die nicht mitfinanziert würden, seien erheblich gestiegen – die Grunderwerbssteuer von früher 3,5% auf bis zu 6,5% in manchen Bundesländern. Es müsse daher eine „Trendwende hin zu einer Eigentümernation“ geben. „Um den teilweise unterschiedlichen Immobilienmärkten in den einzelnen Bundesländern Rechnung tragen zu können, soll den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten einzuführen“, heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion. Der Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer soll in jedem Bundesland individuell bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro pro Person möglich sein.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 707 v. 26.09.2018

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