LSG NRW, L 9 SO 19/06 – Rückforderungsanspruch § 528 BGB

Juli 23, 2017

 

Landessozialgericht NRW, L 9 SO 19/06

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 01.09.2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.