Oberlandesgericht Köln, 1 U 21/16 – Der Kläger nimmt als Träger der Sozialhilfe die Beklagte aus übergeleitetem Recht auf Rückgewähr einer Schenkung in Anspruch

August 29, 2017

Oberlandesgericht Köln, 1 U 21/16

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.03.2016 (22 O 396/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 37.691,61 EUR:

Klageantrag zu 1.:              34.932,61 EUR

Klageantrag zu 2.:               2.759,00 EUR.

vom 01.05.2012 bis zum 31.05.2012 an den Kläger weitere 620,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2012 und für den Zeitraum vom


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