OLG Hamm, 31 U 92/12 – Annahme des Darlehensantrages, finanzierter Beitritt an geschlossenem Fonds

August 14, 2017

Oberlandesgericht Hamm, 31 U 92/12

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26.04.2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte  trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger  vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des  zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

 

 

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