Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten eingeleitet

November 24, 2020

Audiovisuelle Medien: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten eingeleitet

Die EU-Kommission hat am 23.11.2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich eingeleitet, weil sie die neuen Vorschriften zur EU-weiten Koordinierung aller audiovisuellen Medien nicht rechtzeitig umgesetzt haben.

Mit diesen neuen EU-Vorschriften, die sowohl für herkömmliche Fernsehen und Abrufdienste wie auch Video-Sharing-Plattformen gelten, wird ein für das digitale Zeitalter geeigneter Rechtsrahmen geschaffen. Nachdem die Frist am 19.09.2020 endete, forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten nun auf, weitere Informationen zu übermitteln. Sie haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Nur Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden haben Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt und ihre Notifizierung für vollständig erklärt.

Hauptziele der Richtlinie sind es, den europäischen Binnenmarkt für audiovisuelle Mediendienste zu vertiefen, die kulturelle Vielfalt zu fördern, den Verbraucherschutz zu verbessern und den Medienpluralismus zu sichern. Zuschauer werden besser vor Hetze auf Video-Sharing-Plattformen geschützt. Gleichzeitig werden erstmals neue Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierungsbehörden eingeführt.

Hintergrund

Die derzeitige EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften über audiovisuelle Mediendienste, sowohl traditioneller Fernsehsendungen als auch von Abrufdiensten und Videoplattformen. Die Medienlandschaft hat sich jedoch in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch verändert. Millionen Europäer, insbesondere junge Menschen, konsumieren Inhalte im Internet, auf Abruf und auf verschiedenen mobilen Geräten. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen hat die EU-Kommission im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) vorgeschlagen. Diese schließt einen neuen Ansatz für Online-Plattformen ein, die audiovisuelle Inhalte verbreiten. Das Europäische Parlament und der Rat erzielten im Juni 2018 eine politische Einigung über die überarbeiteten Vorschriften, die im November 2018 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommen wurden.

Die Mitgliedstaaten hatten 21 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften rechtzeitig umgesetzt werden, hat die EU-Kommission in den letzten Jahren die Behörden der Mitgliedstaaten, u.a. durch den Kontaktausschuss und die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie unterstützt. Darüber hinaus veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zu europäischen Werken und Video-Sharing-Plattformen.

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