Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensvertrag verwirkt

Februar 6, 2020

Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensvertrag verwirkt

Der BGH hat ein Urteil des OLG Braunschweig zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages zur Kfz-Finanzierung, womit ein Recht auf Widerruf nach über acht Jahren und vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten als verwirkt angesehen wurde, bestätigt.

Verfahren zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen mit Kfz-Finanzierern beschäftigen das OLG Braunschweig zur Zeit sehr. Im Jahr 2019 gingen allein rund 110 Berufungen ein. Gegenstand dieser Verfahren waren Darlehensverträge, die Verbraucher zur Finanzierung eines Fahrzeugs abschlossen und später aus verschiedenen Gründen widerriefen, etwa weil die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder ihnen nicht zugesandt worden seien. Die Verbraucher wollten mit der Klage erreichen, dass ihnen der seinerzeit gezahlte Kaufpreis für das Fahrzeug zurückgezahlt wird, natürlich gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeugs. Die finanzierende Bank dagegen berief sich in der Regel darauf, dass der Widerruf zu spät erfolgt und damit verwirkt sei.

Das OLG Braunschweig hatte in einem solchen Fall die Berufung des Verbrauchers gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Braunschweig zurückgewiesen und damit der finanzierenden Bank Recht gegeben.

Der Verbraucher hatte im Jahr 2006 zur teilweisen Finanzierung eines Pkw einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Bank geschlossen. Seinen neuen Pkw hatte er dieser zur Sicherheit übereignet. In der Folge hatte der Verbraucher an die Bank alle Raten gezahlt und im Frühjahr 2009 vereinbarungsgemäß das finanzierte Fahrzeug an das Autohaus, bei dem er es zuvor gekauft hatte, weiterveräußert. Im September 2014 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und wollte den Kaufpreis zurück.

Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass der Widerruf verwirkt sei. Die Bank habe darauf vertrauen dürfen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben werde. Grund hierfür sei, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt habe. Weil die Bank ihre Sicherheit, nämlich das erworbene Fahrzeug, freigegeben habe, habe sie davon ausgehen dürfen, dass das Darlehensverhältnis vollständig abgewickelt gewesen sei.

Vorinstanz
OLG Braunschweig, Urt. v. 14.02.2019 – 11 U 112/18

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