Amtsgericht Bocholt, 37 VI 13/13 – erteilung Erbschein, Pflichtteilsstrafklausel

August 21, 2017

 

Amtsgericht Bocholt, 37 VI 13/13

Diejenigen Tatsachen, die zur Begründung des Antrages der Antragsstellerin S auf Erteilung eines Alleinerbscheins erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die Erteilung des beantragten Erbscheins wird bewilligt, § 352 Abs. 1 FamFG.

Die sofortige Wirkung dieses Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung zurückgestellt, § 352 Abs. 2 FamFG.

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