Amtsgericht Düsseldorf, 50 C 3305/11 – Erben können vom Vermieter die Kaution des Erblassers zurückverlangen

August 19, 2017

 

Amtsgericht Düsseldorf, 50 C 3305/11

Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO

mit einer Erklärungsfrist bis zum 28.07.2011

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.854,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 1 Prozentpunkt für die Zeit vom 01.01. bis zum 28.02.2011 so-wie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2011 sowie 311,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2011 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

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