FG Düsseldorf, 4 K 3731/01 ERB – Erwerb durch Vermächtnis

August 2, 2017

Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 3731/01 ERB

Der Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamts vom 5. Dezember 1997 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung des beklagten Finanzamts vom 31. Mai 2001 wird aufgehoben, soweit damit mehr als 3.438.309 DM Erbschaftsteuer festgesetzt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 89 v.H. und das beklagte Finanzamt trägt 11 v.H. der Kosten des Verfahrens.

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