Finanzgericht Münster, 3 K 210/12 Erb – Zweckzuwendung gemäß §§ 1 Nr. 3, 8 ErbStG

Juli 25, 2017

Finanzgericht Münster, 3 K 210/12 Erb

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

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