Finanzgericht Köln, 9 K 2690/09 – Anrechnung belgische Erbschaftsteuer

August 6, 2017

Finanzgericht Köln, 9 K 2690/09

Der Schenkungsteuerbescheid vom 19.01.2006 wird unter Aufhebung der hier-zu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 10.07.2009 geändert. Dem Be-klagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu errechnen und den Bescheid mit dem geänderten In-halt nach Rechtskraft dieses Urteils an die Klägerin neu bekannt zu geben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 60 % und der Beklagte zu 40 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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