Landessozialgericht NRW, L 20 SO 565/11 B – Überleitung eines Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruchs

August 16, 2017

Landessozialgericht NRW, L 20 SO 565/11 B

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 28.09.2011 aufgehoben. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Münster ab dem 22.10.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin C, I, beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

 

 

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