Landgericht Aachen, 7 T 99/04 Auch ein Sozialhilfeempfänger hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen.

August 30, 2017

Landgericht Aachen, 7 T 99/04

Auch ein Sozialhilfeempfänger hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen.

Tenor:

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23. Juli 2004 (Az. 2 VI 88/04) aufgehoben und das Amtsgerichts Aachen angewiesen, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen, der den Erbanteil der Beteiligten zu 1) mit 1/2 und die Erbanteile der Beteiligten zu 2) und 3) mit je 1/4 ausweist.

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.