Landgericht Kleve, 3 O 280/14 – Pflichtteils – bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche

August 19, 2017

Landgericht Kleve, 3 O 280/14

Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.846,51 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23.10.2014 und an die Klägerin 10.846,51 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 28.01.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger und die Klägerin von einer Forderung ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von jeweils 1358,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2014 (Kläger) bzw. dem 28.01.2016 (Klägerin) freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage, soweit nicht bereits durch Teilurteil vom 09.01.2015 hierüber entschieden ist, abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils 1/3 und die Beklagte 1/3.

Das Urteil ist für die Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Für die Beklagte ist das Urteil wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Den Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagte beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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