Oberlandesgericht Hamm, I-10 U 97/09 – Stufenklage wegen Pflichtteil

August 19, 2017

Oberlandesgericht Hamm, I-10 U 97/09

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Juli 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen den Feststellungsausspruch richtet.

Das vorgenannte Rechtsmittel wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte ver­urteilt worden ist, über den Bestand des Nachlasses ihres am 26.04.2006 ver­storbenen Ehemannes V2 durch Vorlage eines notariell auf­genommenen Verzeichnisses Auskunft zu erteilen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung zur Wertermittlung entsprechend f) des Urteilstenors noch nicht besteht.

 

Das vorgenannte Urteil wird aufgehoben, soweit die – noch nicht gestellten – Klageanträge zu II. und III. – versehentlich – abgewiesen worden sind.

Zur Verhandlung und Entscheidung über diese Klageanträge wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufung zu entscheiden haben wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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