Oberlandesgericht Hamm, I-10 W 41/11 – §§ 4, 5 Nr. 4 HöfeO, § 6 Abs. 6 Satz 1 HöfeO

August 21, 2017

 

Oberlandesgericht Hamm, I-10 W 41/11

1.

Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Vorbescheid des Amtsgerichts

– Landwirtschaftsgerichts – Herford vom 24.02.2011 aufgehoben.

Der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses wird zurück¬gewiesen.

2.

Der Antragsteller trägt die Verfahrenskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

4.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 273.640,00 Euro festgesetzt.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

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