Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 304/13 – ) Ergibt sich, dass ein erteilter Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht gemäß § 2361 Abs. 1 BGB einzuziehen; mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos

August 21, 2017

 

Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 304/13

Tenor:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 19.11.2013 gegen den am 22.10.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Siegburg vom 21.10.2013 – 49 IV 229/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1. und 2. jeweils zur Hälfte.

 

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