Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 72/17 – Testamentsvollstreckervermerk

August 29, 2017

Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 72/17

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 10.02.2017 werden der Feststellungsbeschluss des Amtsgerichts Brühl mit Datum vom 13.01.2017, handschriftlich korrigiert auf den 06.02.2017, – 72 VI 202/16 – aufgehoben und der Erbschein des Amtsgerichts Brühl mit Datum vom 13.01.2017, handschriftlich korrigiert auf den 06.02.2017, – 72 VI 202/16 – eingezogen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.